top of page

Ablauf und Kosten

In unserer Praxis können wir grundsätzlich Selbstzahler aufnehmen.
Privatversicherte können bei Denisa Henzlova-Glatzel eine Behandlung beginnen.

​

Gesetzlich Versicherte können in Einzelfällen über das Kostenerstattungsverfahren eine Behandlung in der Praxis beginnen. Weitere Informationen sind unten beschrieben.

Beratung und Therapie in unserer Praxis

Privatversicherte

Als Versicherter einer privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, werden die erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihrer Beratung/Therapie in unserer Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Sitzungen beginnen.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abschnitt Kostenerstattungsverfahren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Kosten

Als Psychologische Psychotherapeutin ist Frau Henzlova-Glatzel dazu berechtigt Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfe abzurechnen. Das Honorar wird dabei gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die Kostenerstattung variiert abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte holen Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe folgende Informationen ein:

​

  • Enthält mein Krankenversicherungstarif ambulante psychotherapeutische Behandlung?

  • Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig? Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?

  • Gibt es eine Maximalstundenanzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Behandlungsstunden jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?

  • Wo liegt die Erstattungshöhe in meinem Tarif?

​

​

Sie können die Kosten Ihrer Therapie oder Beratung in unserer Praxis auch selbst tragen. Dafür müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann mit den ersten Sitzungen beginnen. Das Honorar wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Auch das Honorar für eine Beratung lehnt sich an die GOP an.

Kostenerstattungsverfahren

Sie finden als gesetzlich versicherte Person bereits seit längerer Zeit keinen Therapieplatz bei einem ambulanten Psychotherapeuten mit Kassensitz? Dann können Sie über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie in einer Privatpraxis beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu. Sollten Sie die Beantragung der Kostenerstattung in Erwägung ziehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.​​

​

Der Ablauf kann je nach Krankenkasse variieren, deshalb ist es wichtig, den Ablauf bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen. Nachfolgend ist exemplarisch der uns bekannte Ablauf bei gesetzlichen Krankenkassen beschrieben:

​

Wann können Anträge auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V genehmigt werden?
Nur wenn eine unaufschiebbare ambulante Psychotherapie nicht in einem zumutbaren Zeitraum bei einem Vertragspsychotherapeuten (d.h. Therapeut mit Kassensitz) zur Verfügung steht.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Eine Kopie der individuellen Patienteninformation zur ambulanten „Psychotherapeutischen Sprechstunde" (Formular PTV 11). Diese wird nach dem vermittelten Termin durch die Terminservicestelle (TSS) vom Therapeuten ausgestellt.

  2. Eine Dringlichkeitsbescheinigung durch eine zugelassenen Arzt, sofern dies nicht durch das Formular PTV 11 bestätigt ist.

  3. Einen Kontaktnachweis (handschriftlich dokumentiert), der die erfolglosen Bemühungen bei mindestens fünf kontaktierten Psychotherapeuten und bei der Terminservicestelle beinhaltet.

  4. Ein Qualifikationsnachweis Ihrer Therapeutin gemäß Psychotherapie-Vereinbarung (Approbationsurkunde, Eintrag in das Arzt- und Therapeutenregister).

  5. Einen Bericht Ihrer Therapeutin entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie mit
    - ICD-10-GM, Diagnoseschlüssel
    Konkreter Situationsschilderung
    Therapievorschlag mit voraussichtlicher Stundenzahl
    - Konsiliarbericht erstellt durch eine zugelassene Ärztin/Arzt

Wenn alle genannten Unterlagen vorliegen, wird der Bericht von der Krankenkasse bei der Therapeutin oder bei dem Therapeuten zur Vorlage beim Arzt des Medizinischen Dienstes (MD) angefordert.

​

Quelle: in Anlehnung an AOK Baden-Württemberg und hkk Krankenkasse, 2024

bottom of page